Fachanwälte für Handels- und
Gesellschaftsrecht, Baurecht
und Strafrecht

 
„Alles ist möglich.“

Rechtsgebiete

Die umfassende Beratung im Gesellschaftsrecht zählt zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei.

Wir betreuen vor allem

  • GmbHs
  • Aktiengesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Genossenschaften

Bei Gesellschafterstreitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten auch in Gesellschafterversammlungen und vor Gericht.

Aktualisierung von Gesellschaftsverträgen
(Sonderaktion befristet bis zum 30.09.2019)

Wir beraten den Unternehmer in Fragen des Wettbewerbsrechts, z.B. bei Abmahnungen und des Kartellrechts. Verträge aller Art entwerfen oder prüfen wir in Deutsch oder Englisch. Wir begleiten M & A – Transaktionen, z.B. Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen. In deutschen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren sind wir als Parteivertreter oder auch als Schiedsrichter tätig.

Wir beraten in allen Fragen des Handelsvertreterrechts, aber auch zu sonstigen Vertriebssystemen:

  • Eigenhändler
  • Vertragshändler
  • Konsignationslager
  • Franchise

Unser Angebot umfasst die Gestaltung zweckentsprechender Verträge und deren Beendigung, aber auch die nachvertraglichen Kardinalthemen:

  • Ausgleichsanspruch
  • Wettbewerbsverbot
  • Karenzentschädigung

Öffentliche Auftraggeber sind rechtlich dazu verpflichtet die Vergabe von Bauaufträgen oder von anderen Lieferungen und Leistungen öffentlich auszuschreiben.

  • Wir beraten Vergabestellen und Bieter in allen vergaberechtlichen Fragen zur:
  • Auswahl des Vergabeverfahrens
  • Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
  • Erstellung und Überprüfung vergaberechtlicher Rügen, nebst Vertretung vor den Vergabekammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte

Baubegleitende Rechtsberatung für:

  • die Erstellung und Anpassung rechtssicherer Bauverträge und Planerverträge
  • Nachtragsprüfung, Abwehr und Begründung von Nachtragsforderungen
  • Störungen im Bauablauf: Abwehr und Durchsetzung von Mehrkostenansprüchen
  • Mängelrügen
  • Kündigung von Bauverträgen

Ein Bauprojekt verlangt vom Bauherrn und Bauunternehmer gleichermaßen die Fähigkeit kurzfristig eine Entscheidung zu treffen, ob etwa ein Nachtrag berechtigt ist oder wie etwa mit einer Störung im Bauablauf umzugehen ist.

Wir führen mit Ihnen, persönlich oder telefonisch, umgehend eine Erstberatung durch und helfen bei der Formulierung der VOB-gerechten Schreiben.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird in der Praxis mit verschiedenen Rechtsfragen konfrontiert, die einer einvernehmlichen, gegebenenfalls auch gerichtlichen, Lösung bedürfen: Die rechtlichen Probleme reichen von der Begründung von Wohnungseigentum, dem Verständnis einer Teilungserklärung oder bis zur Anfechtung der von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse.

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer sowie WEG-Verwalter zu allen praxisrelevanten Fragen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere zu folgenden Themen:

  • Teilungserklärung, Wohnungseigentum, Zweckbestimmungen
  • Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Rechtsfolgen
  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Beschlussfassung und Anfechtbarkeit der Beschlüsse
  • Abgrenzung Instandhaltung/Instandsetzung, bauliche Veränderung und Modernisierung
  • Anfechtungsklage, Hausgeldklage und einstweilige Verfügung
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche

Wenn wir den gesuchten Spezialisten nicht im eigenen Haus haben, finden wir ihn für Sie. Hierfür pflegen wir unsere Kontakte zu einer Vielzahl von Anwaltskollegen.

Ferner unterhalten wir gute Kontakte zu bewährten Anwälten in Europa und anderen wichtigen Industriestaaten. Dadurch können wir unsere Mandanten auch im Auslandsgeschäft beraten und begleiten.

„Wir verstehen uns als Partner des Mandanten, den wir bei
der Erreichung seiner Ziele begleiten und unterstützen.
Gegenseitiges Vertrauen ist dabei die
Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit.“

Anwälte

Dr. rer. pol.
Wolfgang Habel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Dr. Habel hat seine anwaltliche Laufbahn in Frankfurt/M. begonnen. Dort war er auch neun Jahre lang als Syndikusanwalt in einem Industriekonzern tätig. Im Vordergrund standen dabei aktien- und konzernrechtliche Fragen sowie der Kauf und Verkauf von Unternehmen im In- und Ausland.

Seit Gründung der Kanzlei in Erfurt 1991 betreut Dr. Habel vorwiegend hiesige Unternehmen im Gesellschaftsrecht, aber auch in anderen wirtschaftsrechtlichen Fragen, einschließlich des internationalen Handelsrechts, des Wettbewerbs- und des Kartellrechts.

Dr. Habel ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Korrespondenzsprachen: deutsch, englisch

Mitgliedschaften:

  • Rotary Club Erfurt
  • Wir für Erfurt e.V.
  • Freunde der BUGA 2021 Erfurt e.V.
  • DIS Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
  • IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung
  • Wirtschaftsrat der CDU
Rechtsanwalt

Dr. rer. pol. Wolfgang Habel

Dr. Valentin Sitzmann

Fachanwalt für Strafrecht

www.drsitzmann.de

Rechtsanwalt

Dr. Valentin Sitzmann

Stephan Schultz

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

„Der beste Bauprozess ist ein vermiedener Bauprozess“

Bauprozesse sind meist langwierig, teuer und risikobehaftet, sodass sich Bauherr und Bauunternehmer über das Ziel, einen Bauprozess zu vermeiden, eigentlich einig sind.
Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es einer kompetenten baubegleitenden Rechtsberatung, die schnell erreichbar ist, wenn eine Entscheidung ansteht.

Rechtsanwalt Stephan Schultz berät seit 1996 sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer in allen Fragen der:

  • baubegleitenden Rechtsberatung (VOB/B, neues Bauvertragsrecht)
  • Vertragsgestaltung
  • öffentlichen Vergabe von Bau- oder Lieferleistungen

RA Stephan Schultz ist ständiger Referent der Handwerkskammer Erfurt sowie der Industrie- und Handelskammer Gera zu allen Praxisfragen des Baues. Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Rechtsanwalt

Stephan Schultz

Sie erreichen uns unter
Telefon 0361/600 83 - 0

Aktuelles

Urteil des BGH (Az. II ZR 100/23)

Ist in dem Gesellschaftsvertrag einer Partnerschaftsgesellschaft geregelt, dass die Gesellschafterversammlung durch den Managing Partner einzuberufen ist, führt die Einberufung durch einen anderen Gesellschafter zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit aller auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse. Bei der Einberufung durch einen Unbefugten liegt kein bloßer Formmangel vor. In diesem Fall fehlt vielmehr ein Mindesterfordernis der Gesellschafterversammlung. Die Ladung durch einen Unbefugten kommt einer Nichtladung gleich und kann vom Geladenen unbeachtet bleiben, ohne dass ihm hieraus nachteilige Rechtsfolgen erwachsen dürfen.

Urteil des BGH (Az. II ZR 99/22)

Dem Geschäftsführer einer GmbH, mit dem ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wird, muss keine Karenzentschädigung versprochen und später gezahlt werden. Wird dennoch eine Entschädigung versprochen, können die Vertragsparteien ihre Höhe frei vereinbaren. Dementsprechend kann auch der rückwirkende Wegfall einer versprochenen Karenzentschädigung wirksam für den Fall vereinbart werden, dass der Geschäftsführer gegen das Wettbewerbsverbot verstößt.

Urteil des OLG Frankfurt (Az. 20 W 187/23)

Seit dem Inkrafttreten des MoPeG am 01.01.2024 kann eine Änderung der Gesellschafter einer GbR im Grundbuch nicht mehr eingetragen werden, auch wenn die Änderung noch vor dem 01.01.2024 stattgefunden hat und der Antrag ebenfalls noch vor dem 01.01.2024 gestellt worden ist.

Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. II R 25/21)

Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als „entferntest Berechtigter“ zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird.

Beschluss des BGH (Az. II ZB 7/23)

Im Handelsregister werden Geburtsdatum und Wohnort eines GmbH-Geschäftsführers eingetragen. Datenschutzrechtliche Vorschriften stehen dem nicht entgegen. Der Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im Handelsregister.

02.01.2024 Beschluss des OLG Brandenburg (Az. 7 W 66/23)

Ist der Mitgesellschafter einer GmbH verstorben, sind seine Erben zur Gesellschafterversammlung zu laden. Sind die Erben unbekannt, ist die Bestellung eines Nachlasspflegers zu beantragen und dieser sodann zur Versammlung zu laden. Erfolgt die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung ohne Berücksichtigung der Erben, führt das zur Nichtigkeit aller in der Versammlung gefassten Beschlüsse.

Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 12 BA 1/23 R)

Die gesetzliche Sozialversicherungspflicht kann nicht durch Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft ausgeschlossen werden. Ist die tatsächliche Durchführung einer Tätigkeit durch die Eingliederung in eine betriebliche Arbeitsorganisation und die darin erkennbare Weisungsgebundenheit geprägt, ist auch der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft sozialversicherungspflichtig.

Kooperationspartner

fks Förster Krehahn Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB

In Steuerfragen kooperieren wir gerne mit der fks, einer auf den Mittelstand fokussierten Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in Erfurt, Leipzig und Gera
(www.fks-partner.de).

advoselect

advoselect ist ein deutschsprachiges Netzwerk europäischer Wirtschaftskanzleien. Zu den Mitgliedern zählen Kanzleien aus ganz Deutschland sowie aus Bulgarien, Dänemark, England, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Österreich, Polen, Russland, der Slowakei, Spanien, Ungarn und – über Europa hinaus – Brasilien.

Die Mitglieder sind auf wirtschaftsrechtliche Fragestellungen spezialisiert und beraten vor allem mittelständische Unternehmen (www.advoselect.com).

Torus International Consultants Association

TORUS ist ein europäisches Netzwerk englischsprachiger Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater.

Außerhalb des Ursprungslands Großbritannien ist das Netzwerk in Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, der Schweiz und Spanien vertreten.

Die Mitglieder sind vor allem wirtschaftsberatend tätig, unterstützen aber auch beim Erwerb von Immobilien im Ausland (www.torus.org).

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschlands e. V.

ist ein Spitzenverband der mittelständischen Wirtschaft mit Sitz in Berlin. Der BVMW vertritt berufs- und branchenübergreifend sowie parteipolitisch unabhängig die Interessen der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland.

www.bvmw.de

Kontakt

Kanzlei Dr. Habel & Coll. Rechtsanwälte


Walkmühlstraße 1a
99084 Erfurt

Tel: 0361/600 83-0
Fax: 0361/600 83-91
E-Mail: office@advohabel.de


Unsere Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen:
Straßenbahnlinie 2 – Haltestelle Brühler Garten
Buslinie 51 – Haltestelle Alte Oper

 

 

Impressum / Datenschutzerklärung

Kanzlei Dr. Habel & Coll. Rechtsanwälte

Walkmühlstraße 1a
99084 Erfurt
Telefon: + 49 (0)361 600 83-0
Telefax: +49 (0)361 600 83-91
E-Mail: office@advohabel.de



Rechtsform

Kanzlei Dr. Habel & Coll. Rechtsanwälte ist eine Bürogemeinschaft selbstständiger Rechtsanwälte.


Rechtsanwälte

Dr. Wolfgang Habel
Dr. Valentin Sitzmann
Stephan Schultz

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Bahnhofstraße 46, 99084 Erfurt, info@rak-thueringen.de,
www.rak-thueringen.de
.


Berufshaftpflichtversicherung

Dr. Wolfgang Habel:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf

Dr. Valentin Sitzmann:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf

Stephan Schultz:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
10900 Berlin

Räumlicher Geltungsbereich: Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich dem Recht der Europäischen Union

 

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
  • Law Implementing the Directives of the European Community


Die in Deutschland geltenden berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik Berufsrecht eingesehen und abgerufen werden.

Widerstreitende Interessen

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO).
Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.


Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Streitschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de),
E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.


Konzeption, Layout, Programmierung

eckpunkt - Die Medienagentur GmbH
Regierungsstraße 51
99084 Erfurt
Fon: 0361.6 53 26 20
Fax: 0361.6 53 26 22
E-Mail: info@eckpunkt.de
Internet: www.eckpunkt.de


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1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

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KANZLEI DR. HABEL & COLL. Rechtsanwälte
Walkmühlstraße 1 a
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Deutschland
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Fax: +49 (0)361 6008391

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

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  • zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

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Sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt haben, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse dafür, Ihnen regelmäßig Einladungen zu unseren Seminaren zu übersenden. Für den Empfang einer jeden Einladung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse ausreichend. Die Abmeldung ist jederzeit möglich, zum Beispiel über einen Link am Ende einer jeden Einladung. Alternativ können Sie Ihren Abmeldewunsch gerne auch jederzeit an office@advohabel.de per E-Mail senden.

 

 

3. Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  • Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben
  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
  • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

4. Social Media Plug-ins

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  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen
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Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an office@advohabel.de

7. Datensicherheit

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

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9. Datenschutzbeauftragter

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dr. Lutz Hasse
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Fax: 03 61 / 57 311 29 04